AKTIONSFONDS
Der Aktionsfonds ist speziell für niedrigschwellige und kurzfristige Vorhaben vorgesehen, die die Handlungsziele der Partnerschaft für Demokratie in Form von Kleinprojekten und Tagesveranstaltungen umsetzen.
Die Beantragung ist gegenüber einem Einzelprojekt deutlich einfacher, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Es können maximal 1.000,00 Euro beantragt werden
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Vorhaben werden kurzfristig innerhalb von 12 Wochen nach der schriftlichen Antragstellung umgesetzt und abgerechnet
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Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben
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Das Anliegen des Vorhabens muss den Handlungszielen der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig entsprechen (siehe Förderleitfaden)
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Projektträger muss nicht zwingend eine Rechtsform haben
Das Antragsverfahren geht leichter von der Hand, wenn vorher eine Beratung mit den Ansprechpartnerinnen im federführenden Amt (Kontakte siehe Förderleitfaden) in Anspruch genommen wurde, um
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zu wissen, ob der geplante Projektzweck auch zu den Zielen der Partnerschaft für Demokratie passt,
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Nachbesserungen und Bewilligungsschleifen zu vermeiden,
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rechtzeitig mit dem Projekt zu beginnen.
Die nächsten Antragsfristen
Anträge im Aktionsfonds werden ganzjährig vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Restmitteln bis zum 31.10. des jeweiligen Kalenderjahrs sowie zu den angegebenen Zeiträumen der zusätzlichen Förderaufrufe möglich - vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Mit der Bewilligung erhalten Antragstellende
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den Zuwendungsbescheid sowie
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ein vorbereitetes, knappes Formular zum Mittelabruf und dem Verwendungsnachweis.
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Dazu kommt eine Datenschutzerklärung und
Kommunikationsmittel zu einer Veranstaltung müssen rechtzeitig (ca. 2- 3 Werktage) vor Veröffentlichung vom Projektträger Aktionsfonds freigegeben werden. Dazu reicht eine Zusendung per E-Mail.
Die Antragstellung für den Aktionsfonds ist ab sofort möglich.
Wie erfolgt die Abrechnung
Die Abrechnung muss bis spätestens 12 Wochen nach Antragstellung beim Landratsamt Landkreis Leipzig erfolgen. Die genaue Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises wird mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Bitte nutzt für den Nachweis immer die entsprechenden Vordrucke.