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AKTIONSFONDS

Mit einer jährlichen Fördersumme von 15.000 € ist der Aktionsfonds speziell für Kleinprojekte, Tagesveranstaltungen und kurzfristige Vorhaben eingerichtet.

Die Beantragung ist gegenüber eines Einzelprojektes deutlich einfacher, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Bis maximal 1.000 Euro

  • Einreichung bis mind. 2 Wochen vor Projektbeginn

  • Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben

  • Projektträger muss nicht zwingend eine Rechtsform haben

Das Antragsverfahren geht leichter von der Hand, wenn vorher eine Beratung mit dem Projektträger des Aktionsfonds, dem Bildungs- und Sozialwerk Muldental e. V. in Anspruch genommen wurde, um 

  • zu wissen, worauf es ankommt,

  • Nachbesserungen und Bewilligungsschleifen zu vermeiden,

  • rechtzeitig mit dem Projekt zu beginnen.

Die nächsten Antragsfristen

Anträge im Aktionsfonds werden ganzjährig vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Restmitteln bis zum 31. Oktober bewilligt, es gibt keine Fristen. Eine frühzeitige Beantragung kann hier von Vorteil sein. 

Projekte, die im Rahmen des Aktionsfonds gefördert werden, entsprechen den Handlungszielen 

der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig. Somit sollte sich das Anliegen des Projektes bzw. der Veranstaltung im Förderleitfaden wiederfinden.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Mit Bewilligung erhalten Antragstellende

  • den Zuwendungsvertrag sowie

  • ein vorbereitetes, knappes Formular zum Mittelabruf und dem Verwendungsnachweis. 

  • Dazu kommt eine Datenschutzerklärung und

  • Hinweisen zur Öffentlichkeitsarbeit.

 

Kommunikationsmittel zu einer Veranstaltung müssen rechtzeitig (ca. 2- 3 Werktage) vor Veröffentlichung vom Projektträger Aktionsfonds freigegeben werden. Dazu reicht eine Zusendung per E-Mail.

Die Antragstellung für den Aktionsfonds ist ab sofort möglich.

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