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Förderaufruf Aktionsfonds


Bis zum 30.10.2026 ist es möglich, Kleinstprojekte über den Aktionsfonds zu beantragen. Der Aktionsfonds ist speziell für niedrigschwellige und kurzfristige Vorhaben vorgesehen, die die Handlungsziele der Partnerschaft für Demokratie in Form von Kleinstprojekten und Tagesveranstaltungen umsetzen.


Die Beantragung ist gegenüber einem Einzelprojekt deutlich einfacher, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es können maximal 1.000,00 Euro beantragt werden

  • Vorhaben werden kurzfristig innerhalb von 12 Wochen nach der schriftlichen Antragstellung umgesetzt und abgerechnet

  • Vorhaben dürfen noch nicht begonnen haben

  • Das Anliegen des Vorhabens muss den Handlungszielen der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Leipzig entsprechen (siehe Förderleitfaden)

  • Projektträger muss nicht zwingend eine Rechtsform haben


Vor dem Antragsverfahren ist es möglich, eine kurze Beratung mit den Ansprechpartnerinnen im federführenden Amt (Kontakte siehe Förderleitfaden) zu führen.




 
 
 

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