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melaniejungmann

Zur Stärkung einer weltoffenen Zivilgesellschaft – Projektideen für 2021 gesucht

Aktualisiert: 15. März 2021


Grimma, 20.10.2020 | Landkreis Leipzig beantragt Fördermittel beim Bundesprogramm Demokratie leben! des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Land Sachsen in Höhe von 200.000 € und unterstützt damit Initiativen und Projektträger, die Demokratie vor Ort erfahrbar und erlebbar machen.


Für die 23 Einzelprojektträger, die mehr als 40 Initiativen aus dem Aktions- und Projektfonds der Interkulturellen Woche sowie 4 Jugendprojekte war das Jahr 2020 eine Berg- und Talfahrt. Machen oder nicht machen, wo und was anders machen und wenn ja, wie? Bevor sich die Projektlaufzeit in diesem Jahr dem Ende neigt, gilt es ein großes Dankeschön an diejenigen auszusprechen, die sich jeden Tag für ein offenes Miteinander einsetzen. Im kulturellen oder Bildungsumfeld, spielerisch oder in der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, die unsere Demokratie in Frage stellen. Diese steckt im Detail und bereits im Kindergartenalter erfahren die Jüngsten der Gesellschaft, was es heißt, mitzugestalten und – wo möglich – zu entscheiden.

„Vor allem Vereine und Initiativen aus den Gemeinden des Landkreises wollen wir dazu ermutigen, Projektanträge einzureichen. Ob Musik-, Sport- oder Jugendverein, alle können dazu beitragen eine lebendige demokratische Kultur in unserem Landkreis zu entwickeln“, so Ines Lüpfert, 2. Beigeordnete im Landratsamt.  Projektideen für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft können ab sofort eingereicht werden. Unter www.demokratie-leben-lkl.de stehen die neuen Anträge 2021 sowie der aktuelle Förderleitfaden zum Download bereit. Bei Fragen zu den Richtlinien steht unsere Servicestelle Fachberatung (servicestelle.fachberatung@ndk-wurzen.de) beratend zur Seite. Wenn das Projekt bereits im ersten Quartal 2021 starten soll, ist die erste Antragsfrist der 20. Dezember 2020. Projekte, die erst im Laufe des folgenden Jahres stattfinden, können auch zur 2. Frist (vorr. Ende Februar) eingereicht werden.



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